Restaurant-Guide
Zukunft des deutschen Gault&Millau unklar
MÜNCHEN. Die Zukunft der deutschen Ausgabe des Gault&Millau ist erneut ungewiss. Der bisherige Lizenznehmer, der Verlag Henris Edition, hat bekannt gegeben, dass er nach vier Jahren seine Rolle „neu denkt“. Ob die Lizenz zurzeit noch besteht, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Die URL gaultmillau-media.com wird direkt auf die Website des Verlags umgeleitet, während beim Aufruf der URL gaultmillau.de seit Monaten „in maintenance“ angezeigt wird. Eine Anfrage beim Lizenzgeber zum Status der deutschen Lizenz blieb bislang unbeantwortet.
Henris verzichtet offenbar nun auf eigene Tests und versteht sich als „objektive und umfassende Plattform“, die Bewertungen renommierter Quellen wie Michelin, Gault&Millau, Feinschmecker und Gambero Rosso in einem Aggregat vereint. Dies soll durch sogenannte „Community-Reviews“ ergänzt werden. Die berücksichtigten Bewertungen werden dann zu einer Note zusammengefasst, die durch Diamanten zum Ausdruck kommt. Die neue App soll in Kürze online gehen. Bislang wurden Empfehlungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien gemacht. In den kommenden Wochen sollen neue Inhalte für Frankreich, Spanien und Kroatien folgen. Damit ähnelt die Aufbereitung der Bewertungen dem Angebot von Restaurant-Ranglisten.de, wo allerdings weltweit sämtliche Bewertungen professioneller Restaurant-Guides für ein Restaurant recherchiert werden können.
Im Jahr 2024 war es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Henris Edition als Lizenznehmer und dem französischen Lizenzgeber des Gault&Millau gekommen. In Deutschland scheiterte der Versuch, eine Kündigung der Lizenz durchzusetzen. Der Gault&Millau hatte zum 16. November 2023 Henris die Lizenz gekündigt. Dies hat Henris nicht akzeptiert. Daher beschritt der Gault&Millau den Klageweg, die gewünschte einstweilige Anordnung erhielten der Lizenzgeber allerdings nicht. Im Januar 2024 begründete das Oberlandesgericht Düsseldorfer laut seiner Sprecherin seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Gault&Millau die Kündigungsgründe nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht habe. Jedenfalls sei in Bezug auf die behaupteten Vertragsverstöße eine außerordentliche fristlose Kündigung verspätet gewesen, da der Antragstellerin nach eigenem Vortrag bereits seit Monaten die von ihr behaupteten Vertragsverstöße bekannt gewesen seien. Damals hatte Henris erklärt, die Lizenzgebühren bis Ende 2025 gezahlt zu haben. Pflichtverletzungen, etwa durch behauptete Abweichungen vom Ranking-System oder grafischen Vorgaben, seien nicht feststellbar gewesen. Der deutsche Gault&Millau verwendete seit 2022 ein anderes Bewertungssystem als international beim Gault&Millau üblich. Statt der Kombination aus Punkten und daraus resultierenden Hauben gibt es in Deutschland bis zu fünf rote bzw. schwarze Hauben und damit zehn Notenstufen. International wird vom Gault&Millau ein System mit 20 Punkten als Höchstnote genutzt.