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Corona-Auflagen

Niedersachsen öffnet die Gastronomie ab dem 11. Mai

Niedersachsen, Corona

Update: Satzung veröffentlicht - Der komplette 5-Stufen-Plan der Landesregierung auf einen Blick

Ministerpräsident Stephan Weil

HANNOVER.  Ab dem 11. Mai können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen, ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona – Virus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.

Als besondere Regeln für die Gastronomie sind darüber hinaus zu beachten:

  • Es dürfen nur max. 50 % der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden.
  • Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m anzuordnen.
  • Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren.
  • Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
  • Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
  • Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird.
  • Buffets sind nicht erlaubt.
  • Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
  • Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen).
  • Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die am Montag beginnende zweite Lockerungsstufe wird uns einige Freiheiten wiedergeben, sie ist aber auch mit Risiken verbunden. Die Regeln für das Gastgewerbe sollen dazu beitragen, die Corona-Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten. Wir sind uns bewusst, dass diese Einschränkungen eine große Herausforderung für das Gastgewerbe darstellen. Daher danke ich insbesondere dem DEHOGA für die konstruktive Unterstützung.“

Das Land Niedersachsen hat zudem die neue Fassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht, die am 11. Mai in Kraft tritt. Diese regelt in §6 auch den Betreib von Restaurants:

(1) 1 Restaurationsbetriebe, insbesondere Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse, Cafés, allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen, und Kantinen dürfen betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie Hygienemaßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV2 zu vermindern; der Betrieb von Gaststätten in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe, ist verboten. 2 Ein Angebot in Buffetform ist nicht zulässig. 3 Die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung nach Satz 1 hat sicherzustellen, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, und jeder Gast zu jedem anderen Gast, soweit dieser nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehört, jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhält; insgesamt dürfen nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze für die Gäste gleichzeitig belegt werden. 4 Die Betreiberin oder der Betreiber hat zudem sicherzustellen, dass die jeweils dienstleistende Person während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 9 Abs. 2 trägt und für den Gast die Möglichkeit der Handdesinfektion besteht. 5 Die Betreiberin oder der Betreiber hat den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung mit dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; ein Gast darf nur bedient werden, wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist. 6 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Kontaktdaten zu löschen.

(1 a) Mensen dürfen erst nach Zustimmung der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde betrieben werden, wenn auf der Grundlage eines Hygienekonzepts der Betreiberin oder des Betreibers sichergestellt ist, dass die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARSCoV-2 erheblich vermindert ist.

(2) Betreiberinnen und Betreiber von Restaurationsbetrieben, Mensen und Kantinen, die einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sicherzustellen.

(3) Für gastronomische Lieferdienste gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen nicht öffentliche Betriebskantinen zur Versorgung ausschließlich der Beschäftigten betrieben werden, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gewährleistet sind.

(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen nicht öffentliche Betriebskantinen zur Versorgung ausschließlich der Beschäftigten betrieben werden, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gewährleistet sind.

Auf Basis der Verordnung hat der niedersächsische Landesverband des DEHOGA eine Handlungsempfehlungen für die Gastronomie und Hotellerie erarbeitet und hier veröffentlicht

Am 4. Mai hatte die  niedersächsische Landesregierung angekündigt, in den nächsten Wochen zahlreiche Einschränkungen zu lockern, die wegen der Corona-Epidemie erlassen wurden, lockern. Dazu gehört auch eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, die u.a. für Restaurants ab dem 11. Mai greifen soll. So sieht der Stufenplan der Landesregierung in Bezug auf die Gastronomie und Toruismus aus (Daten für die jeweiligen Stufen von uns ergänzt laut der Kommunikation im Rahmen der Pressekonferenz am 4. Mai):

Stufe 1 (bereits in Kraft):

  • Übernachtungstourismus, der weitestgehend autark ist, sollte als erstes wieder zugelassen werden. Dazu zählen in einer ersten Stufe Zweitwohnungen und Dauercamping – jeweils zur Eigennutzung.
  • Die Beförderungseinschränkungen auf die ostfriesischen Inseln werden aufgehoben

Stufte 2 (ab 11. Mai):

  • Der Übernachtungstourismus wird bezogen auf weitere autarke Angebote geöffnet und zwar für Ferienwohnungen/ -häuser, sonstige Campingplätze, Boote, Wohnmobilstellplätze. Zur Reduzierung des Kontaktaufkommens soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei Ferienwohnungen/ -häusern durch eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen und bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50%. Bei letzteren kommen noch zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschafseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu.
  • Nach der eingeschränkten Zulassung von Übernachtungstourismus sollte auch die Öffnung der Gastronomie erfolgen, allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Folgende Einschränkungen: in der ersten Stufe Öffnung nur mit max. 50% der Plätze, Reservierungspflicht, Kontaktdatenerfassung der Kunden, Untersagung von Selbstbedienung/ Buffet, Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt.

Stufe 3 (ab 25. Mai)

  • Ausweitung der Öffnung der Gastronomie erfolgt, allerdings weiterhin beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt. (Anm: MW = Wirtschaftsministerium, MS = Gesundheitsministerium, Dehoga = Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, NGG = Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)
  • Öffnung von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche). Die Auslastung wird auf max. 50% beschränkt und es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung/ Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren und es gelten die gleichen Beschränkungen wie oben unter Gastronomie aufgeführt

Stufe 4 (kein Datum genannt):

  • Ausweitung der Öffnung des Übernachtungstourismus Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.

Stufe 5 (kein Datum genannt):

  • Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen für den Übernachtungstourismus, abhängig vom Infektionsgeschehen. Ergänzende Empfehlungen:
  • Einer landesweiten Regel für den Zugang zu den ostfriesischen Inseln bedarf es in Übereinstimmung mit der Region nicht mehr. Die Landkreise können aber Regelungen treffen.
  • Regelungen zum sonstigen Tagestourismus sind bisher landesseitig nicht erfolgt. Die bisherige Regelung zu weitergehenden Regelungen bei Hotspots durch die Kommunen ist ausreichend.

Der gesamte Stufenplan als PDF

Darüber hinaus teilt die Landesregierung mit:

Seit zweieinhalb Monaten befindet sich Niedersachsen im Kampf gegen das Corona-Virus und sein Risiko für tausende Menschenleben. Um das zunächst auch in Niedersachsen intensive Infektionsgeschehen abzumildern und um eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, hat die Landesregierung den Menschen und der Wirtschaft in Niedersachsen seit Mitte März zahlreiche Einschränkungen auferlegen müssen.

Mit am härtesten waren und sind für viele die Beschränkungen der direkten Kontakte auf ein absolutes Minimum, das Schließen von KiTas, Schulen und Spielplätzen, das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen. Viele Geschäfte mussten vorübergehend schließen und anschließend ihre Verkaufsflächen drastisch reduzieren, Restaurants und Friseure und viele andere köpernahe Dienstleistungen mussten ihren Betrieb einstellen. In Kirchen, Synagogen und Moscheen durften keine religiösen Versammlungen abgehalten, Sportanlagen konnten nicht genutzt werden. 

Seit Anfang April gehen die täglichen Meldungen von Neuinfizierten langsam wieder zurück Der niedrigste Werktageswert mit 50 Neuinfektionen wurde am 27. April 2020 registriert. Als Bewertungskriterium für die jeweilige Lage wird auch die Reproduktionszahl R, also die Zahl der Personen, die im Durchschnitt von einem Fall angesteckt werden, herangezogen. Mit Datenstand 01.05.2020 hat das RKI die Reproduktionszahl auf R = 0,79 (95%-Prädiktionsintervall: 0,66-0,90) geschätzt. Das bedeutet, dass zehn mit SARS-CoV-2 infizierte Personen etwa sieben bis neun weitere Personen angesteckt haben. Für Niedersachsen kam das RKI am 30. April auf 0,7 (95%-Konfidenzintervall: 0,6-0,9).

Obwohl die Schätzung der Reproduktionszahl immer schwieriger und ungenauer wird, je kleiner die Fallzahlen werden, sieht die Landesregierung eine deutliche und nachhaltige Entspannung im Infektionsgeschehen in Niedersachsen. Auch die Zahl der in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen behandelten Patientinnen und Patienten ist weiter rückläufig: Lag die Auslastung der Intensivbetten in Niedersachsen Mitte April noch bei rund 25 Prozent, betrug sie am gestrigen Sonntag nur noch 16 Prozent.  

Angesichts dieser erfreulichen Entwicklung in Niedersachsen, hat die Landesregierung jetzt einen Plan aufgestellt, wie auf dieser Grundlage schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der ‚Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona'. Es handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art.

Dabei wurden die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wie Kita und Schule, Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Touristik, aber auch private Kontakte, Kultur, Sport und Freizeit und die Versammlungen neben- und übereinandergelegt. Bewertet wurde auch, welche Lockerungen nach welchem Zeitablauf gleichzeitig vertretbar erscheinen. Grundlage bleibt dabei der Infektionsschutz. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass bei einem verstärkten Infektionsgeschehen auch Verschärfungen erneut möglich sein können.

„Der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona' soll", so Ministerpräsident Stephan Weil, „den Menschen in unserem Land einigermaßen verlässliche Perspektiven für die nächsten Wochen geben. Nach all den Belastungen und Unsicherheiten haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, zu erfahren, wann welche weiteren Lockerungsmaßnahmen zu erwarten sind, wenn sich das Infektionsgeschehen weiterhin so moderat entwickelt wie bisher."

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ergänzt: „Wir versuchen, den Menschen in Niedersachsen schrittweise wieder mehr Möglichkeiten zum sozialen Miteinander und zum wirtschaftlichen Handeln zu geben, ohne dabei eine gefährliche Erhöhung der Zahl der Neuinfektionen zu riskieren."

„Es bleibt unser gemeinsames  Ziel, die Kapazitätsgrenze für die Intensivmedizin nicht zu überschreiten", erklärte Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Der Niedersächsische Weg enthält insgesamt fünf Stufen. Stufe 1 läuft bereits. Sie umfasst einige Maßnahmen, die bereits mit der letzten Änderung der ‚Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus' umgesetzt worden sind sowie die am letzten Mittwoch beschlossenen Lockerungen. Letztere, wie beispielsweise die vorsichtige Öffnung einiger Kultureinrichtungen, werden mit der aktuell laufenden Verordnungsänderung umgesetzt, sie treten zum 6. Mai in Kraft. Stufe 2 soll Mitte Mai realisiert werden, sofern die Neuinfektionszahlen und die Krankenhausbelegung weiter niedrig bleiben. Stufe 3 soll nach bisherigen Planungen kurz vor Pfingsten, also Ende Mai, umgesetzt werden. Die zeitliche Abfolge der weiteren Stufen wurde bewusst noch nicht festgelegt.

Bei der Entscheidung über die einzelnen sukzessive denkbaren Lockerungen von Freiheitsbeschränkungen wurde jeweils der mit einer Maßnahme verbundene Infektionsschutz in Relation gesetzt zu den gleichzeitig eintretenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden.

Dazu Ministerpräsident Stephan Weil: „Es geht uns um eine Strategie, die ebenso vorsichtig, wie zielstrebig wieder halbwegs normale Verhältnisse schafft, bis das Virus durch einen wirksamen Impfstoff vollständig beseitigt werden kann. Beschränkungen die nur einen vergleichbar niedrigeren Nutzen für den Infektionsschutz bringen, aber mit einem hohen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Schaden verbunden sind, sollen als erstes angegangen werden. Außerdem war  abzuwägen, welche und wie viele Lockerungsmaßnahmen auf einer Stufe zusammenkommen dürfen, ohne dass die Zahl der Begegnungen von Menschen jenseits des eigenen Hausstandes in einer nicht mehr zu verantwortenden Weise steigen würde."

Auch Wirtschaftsminister Althusmann plädierte für ein umsichtiges Vorgehen: „Motor für unsere Entscheidungen zugunsten einer weiteren Öffnung von Wirtschaftsbereichen sind natürlich die Belastungen der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Beschäftigten in Niedersachsen, aber stets auch die jeweiligen Ansteckungsgefahren. Einige Bereiche können deshalb bald wieder geöffnet werden, andere müssen im Interesse der  Virusbekämpfung noch länger warten. Hier werden wir auch weiterhin mit staatlichen Geldern Unterstützung leisten." 

In der Regel sollte zwischen den Stufen genug Zeit liegen, um die Wirkung auf das Infektionsgeschehen erfassen zu können. Erst wenn die dann vorliegende Zahl der Neuinfektionen überschaubar bleibt und die Intensivkapazitäten perspektivisch weiter ausreichen werden, kann die nächste Phase eingeleitet werden.

Die geplanten Lockerungen setzen voraus, dass in allen Bereichen strenge Hygienevorgaben und Mindestabstände eingehalten werden. Mund-Nasen-Bedeckungen werden wohl in allen Stufen weiterhin Pflicht bleiben - beim Einkauf und in Bussen und Bahnen.

Direkte persönliche Kontakte müssen leider auch weiterhin auf ein Minimum reduziert werden. Trotz der in einzelnen Ländern jetzt angekündigten Aufhebung soll es in Niedersachsen bis Ende Mai bei der ‚Zwei-Personen-Regel' im öffentlichen Raum bleiben. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die persönlichen Kontaktbeschränkungen die Ausbreitung des Infektionsgeschehens bislang mit am stärksten eingedämmt haben. Ebenso wie bei anderen Maßnahmen wird die Landesregierung hierzu aber zunächst die Diskussion in der nächsten Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch abwarten, bevor die Entscheidung über eine weitere Veränderung der niedersächsischen Rechtsverordnung abschließend getroffen wird.

Weil zeigte sich zufrieden, dass Kinder und Jugendliche infolge der Öffnung der Spielplätze und der Außensportanlagen sowie der geplanten Ausweitung der KiTa-Notbetreuung und der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wieder mehr direkten Kontakt zu Gleichaltrigen bekommen können.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne stellte einen Phasenplan-KiTa zur schrittweisen Erweiterung der Kinderbetreuung vor. So soll es ab Mittwoch, 6. Mai 2020, möglich sein, private Betreuung für bis zu fünf Kinder zu organisieren. Zudem können Tagesmütter und Tagesväter wieder betreuen. In den nächsten Phasen wird die Notbetreuung sukzessive ausgeweitet, von derzeit sechs auf zunächst zehn Prozent landesweite Betreuungsquote bis zum 18. Mai 2020, danach Steigerung auf bis zu 40 Prozent Betreuungsquote bis zum 6. Juni 2020, anschließend auf bis zu 50 Prozent Betreuungsquote. Zudem sollen gesonderte Angebote für Vorschulkinder an Nachmittagen und nach und nach für alle Kinder eingerichtet werden. Tonne: „Ich möchte, dass alle Kinder die Chance erhalten, ihre Erzieherinnen und Erzieher wieder zu sehen und mit ihren Freundinnen und Freunden zu spielen - wenigstens ein paar Stunden zu Beginn. Das geht mit unserem Phasenplan, der Betreuung und Gesundheitsschutz miteinander verbindet."

Für die Schulen liegt bereits ein Plan für ein schrittweises Aufwachsen des Präsenzunterrichts vor (siehe Anlage 2). Tonne bedankte sich bei den Eltern, den Erzieherinnen und Erziehern und bei den Lehrkräften für ihr großes Engagement unter schwierigen Bedingungen. Die Kinder und Jugendlichen erinnerte er: „Bitte unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln einhalten! 

Gesundheitsministerin Carola Reimann erklärte: „Wir haben die Situation in unseren Krankenhäusern derzeit gut im Griff. Wir haben freie Kapazitäten. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, den niedersächsischen Krankenhäusern ab dem kommenden Mittwoch wieder zu erlauben, die sogenannten elektiven Eingriffe, also planbare Operationen, vorzunehmen. Die Rehakliniken können den Betrieb ab dem 11. Mai wieder aufnehmen."

Das sei eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten, die sich nun wieder wie gewohnt in Behandlung begeben können", so Reimann. „Gleichzeitig gehen wir dabei sehr vorsichtig vor und führen ein atmendes Sicherungssystem ein."

Ziel sei, bei einem Anstieg der Infektionszahlen möglichst schnell wieder möglichst große Kapazitäten für Covid-Patientinnen und -Patienten vorhalten zu können: „Wir schreiben den Krankenhäusern deshalb zunächst vor, dass 25 Prozent Ihrer Beatmungsplätze bis auf weiteres für Covid-Patienten reserviert bleiben müssen. Darüber hinaus verpflichten wir die Krankenhausträger, bei einer Dynamisierung des Infektionsgeschehens binnen 72 Stunden weitere 20 Prozent ihrer Beatmungskapazitäten zur Verfügung zu stellen."

Damit auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wieder mehr soziale Begegnungen erleben können, werden aktuell vielerorts in Niedersachsen technische und bauliche Möglichkeiten ‚sicherer' Besuchsszenarien erprobt. „Die so belastende Isolation der älteren Menschen möglichst bald zu beenden, ist uns ein großes Anliegen", so Weil. 

Die Zahl der Begegnungen im halb-öffentlichen Raum wird sich durch die Öffnung der Außensportanlagen insgesamt erhöhen. Alle Indoor-Sportanbieter müssen sich noch mindestens bis zur dritten Stufe, also bis Ende Mai gedulden, ebenso die Freibäder.

„Bereits in Stufe zwei, also ab Mitte Mai, sollen in Niedersachsen Restaurants und Cafés wieder langsam öffnen können", betonte Wirtschaftsminister Althusmann, „wenn auch zunächst nur mit einer Auslastung von 50 Prozent und unter Wahrung der Vorschriften zu Abständen und Kontaktbeschränkungen." Ein gemeinsamer Gaststättenbesuch soll jedoch nur im Rahmen der allgemein geltenden Regelungen zu Abstand und Kontaktbeschränkungen möglich sein. Überall in der Gastronomie müssen Hygienekonzepte vorliegen.

Auch im Bereich des Tourismus geht Niedersachsen voran: In der ersten Stufe kommen jetzt zunächst Dauercamper und Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsbesitzer zum Zuge. Gleichzeitig werden auch diejenigen Inseln wieder für den Tagestourismus geöffnet, bei denen die Verantwortlichen vor Ort dies für vertretbar halten. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen.

Ab Mitte Mai sollen in einer zweiten Stufe Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder angemietet werden können. Campingplätze werden dann auch für vorübergehende, mindestens siebentägige Aufenthalte geöffnet werden - allerdings zunächst nur mit einer 50-prozentigen Auslastung.

Die 50-Prozent-Regel gilt dann auch für die rechtzeitig zu Pfingsten wieder zu öffnenden Hotels und Pensionen. Auch hier sollen rasche Wechsel von Gästen ebenso verhindert werden, wie allzu viele Begegnungen in geschlossenen Räumen. Die Details und das weitere Vorgehen sollen binnen einer Woche MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeiten.

Die Begrenzung der Verkaufsflächen auf 800 qm soll nach bisherigen Planungen Mitte Mai entfallen. „Ich freue mich", so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, „dass dann auch größere Geschäfte einschließlich der Möbelhäuser wieder vollständig öffnen können."

Den in den Anlagen im Einzelnen dargelegten Stufenplan hat Ministerpräsident Stephan Weil seinen Kollegen in den anderen Ländern und der Bundesregierung als Grundlage für die weitere Gesprächsrunde am kommenden Mittwoch (6. Mai 2020) zur Verfügung gestellt.

Weil: „Danach werden wir hier in Niedersachsen abschließend über den Niedersächsischen Weg hin zu einem neuen Alltag mit Corona entscheiden."

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