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Corona-Novemberhilfen

Auszahlung hat begonnen

Corona, Jeunes Restaurateurs

Jeunes Restaurateurs kritisieren schleppende Auszahlung

Alexander Huber

In mehreren Bundesländern hat die Auszahlung der Corona-Novemberhilfen begonnen. Dies teilten die zuständigen Stellen in mehreren Bundesländern mit. Zuvor hatte es nur Abschlagszahlungen aufgrund technischer Probleme gegeben. Die seien aber, nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, nun gelöst. Die Antragsstellung für die Novemberhilfe läuft bereits seit dem 25. November 2020; seit dem 27. November 2020 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über 1,3 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe geleistet. Hinzu kommen weitere rund 643 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe, die seit Anfang Januar fließen. Die Einrichtung des Systems der Abschlagszahlungen wurde in einem besonderen Kraftakt von Bund und Ländern in kürzester Zeit umgesetzt und über die Bundeskasse vollzogen. Die regulären Auszahlungen für die Novemberhilfe erfolgen über die zuständigen Stellen der Länder. Die Novemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Ende November Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug zunächst maximal 10.000 Euro und wurde in der Zwischenzeit auf maximal 50.000 Euro erhöht.

Viele Gastronomiebetriebe befinden sich jedoch weiterhin in existenzieller Not. Für die Vorbereitung auf den nächsten Restart fehle eine verlässliche Orientierung, meint Alexander Huber, Präsident der Jeunes Restaurateurs (JRE). Er teilt darüber hinaus mit:

„Wir werden in ein paar Monaten wahrscheinlich viel einander verzeihen müssen, sagte Jens Spahn zu Beginn der Pandemie. Diese Feststellung verdiente damals Respekt und hat bis heute nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Verzeihen kann man aber nur, wenn aus Unwissenheit Fehler begangen werden. Verzeihen kann und sollte man nicht, wenn Menschen und Unternehmer durch falsche Aussagen wissentlich in die Irre geführt werden. Und genau dieses Gefühl haben die Gastronomen derzeit in Deutschland.

Dabei sah die Welt Ende vor zwei, drei Monaten noch ganz anders aus: Mit dem zweiten Lockdown im November hatten Finanz- und Wirtschaftsminister angekündigt, Zuschüsse in Höhe von maximal 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 zu gewähren. Für viele Gastronomen bedeutete dieses Versprechen eine große Entlastung und auch eine echte Perspektive für die Zukunft. Mittlerweile wissen wir, dass von den vollmundigen Ankündigungen nicht viel übriggeblieben ist. Es gab lediglich Abschlagszahlungen in geringer Höhe, die erst zu einem sehr späten Zeitpunkt auf den Konten der Empfänger landeten. Über die Höhe der tatsächlichen Leistungen gibt es neue Aussagen – offensichtlich mussten wegen des EU-Beihilferechts im Nachhinein einige Voraussetzungen für größere Betriebe geändert werden. Das alles hätten die Verantwortlichen im Vorfeld wissen und kommunizieren müssen. Die einzigen Profiteure dieser Stümperei sind die Steuerberater, die in regelmäßigen Abständen neue Anträge für ihre Klienten aus der Gastronomie stellen müssen.

Machen wir uns nichts vor: Die Gastronomie in Deutschland wird wahrscheinlich bis mindestens Ende März geschlossen bleiben. Der Restart wird trotz Impfkampagne wie im letzten Jahr nur unter Auflagen möglich sein. Wir wissen also schon heute, dass wir weitere Hilfen benötigen, um unsere Betriebe am Leben erhalten zu können. Um die Verdienstausfälle zu kompensieren, benötigen wir voraussichtlich einige Jahre. Insgesamt erwartet die Gastronomie in Deutschland eine schwierige Zeit. Damit könnten wir wohl alle umgehen, wenn wir von Politik und Verwaltung klare und verlässliche Aussagen erhalten. Dies betrifft sowohl Art und Umfang der Zuschüsse als auch die Frage, wie lange die Betriebe geschlossen bleiben müssen und unter welchen Voraussetzungen sie wieder öffnen dürfen. Nur wenn wir eindeutige Rahmenbedingungen haben, können wir Pläne und Konzepte für die Fortführung unserer Betriebe entwickeln. Nur dann können wir der Gastronomie insgesamt wieder einen Schub verleihen und mit ganzem Herzblut für unsere Gäste da sein.

Zurzeit sind wir meilenweit von dieser Situation entfernt. Wir alle sind enttäuscht und fühlen uns von der Politik hintergangen. Um Entschuldigung hat uns dafür bis heute auch noch keiner gebeten. Die schlechte Umsetzung der Förderung ist aber auch in keiner Weise zu verzeihen!“"

In Bezug auf die Veränderungen der Hilfen in Bezug auf das EU-Beihilferecht erklärte die Sprecherin des Bundeswirtschaftministeriums, Annika Einhorn, heute: „In der EU sind alle Mitgliedsstaaten, wenn sie finanzielle Unterstützung für Unternehmen leisten, an beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Kommission gebunden. Dies gilt auch für die Coronamaßnahmen. Bei der Soforthilfe, der Überbrückungshilfe I und zum Beispiel auch dem KfW-Schnellkredit hat man sich bisher beihilferechtlich auf die Kleinbeihilfenregelung der Bundesregierung und die De-minimis-Verordnung berufen, weil die Beträge die Grenze von einer Million Euro nicht überschritten haben. Jetzt kam die Überbrückungshilfe II. Wir haben sie angepasst und auch ausgebaut, unter anderem auch deshalb, um für die Unternehmen Auszahlungen in einer Höhe von über einer Million Euro zu ermöglichen, da die Betroffenheit teilweise sehr groß ist und teilweise mehr als eine Million Euro ausgezahlt werden muss. Diese Überbrückungshilfe II stützt sich auf die Fixkostenregelung. Wegen dieser Fixkostenregelung sind Beihilfen bis zu einer Höhe von weiteren drei Millionen Euro möglich, insgesamt also bis zu einer Höhe von vier Millionen Euro. Diese Fixkostenregelung beruft sich auf eine Vorgabe der Europäischen Kommission, die diese erst im Oktober 2020 so formuliert hat. Nachdem die Europäische Kommission das festgelegt hat, haben wir schnell die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 entworfen und umgesetzt. Diese Regelung wurde dann am 20. November von der Europäischen Kommission genehmigt. Erst nachdem die Europäische Kommission im Oktober die Vorgaben gemacht hatte und nachdem unsere Umsetzung am 20. November genehmigt wurde, konnte man also hierzu im Detail Auskünfte geben. Dies haben wir dann getan. In den FAQs, die auf unserer Homepage stehen, haben wir Anfang Dezember darüber informiert. Zudem haben wir bei allen Hilfen von Anfang an betont, dass sie sich im beihilferechtlichen Rahmen bewegen. Insofern ist das keine neue Information, und wir haben das schon gar nicht klammheimlich getan, sondern wir haben das so schnell wie möglich getan, als es notwendig wurde, weil die Kommission die entsprechenden Vorgaben gemacht hatte.

Wir gehen auch davon aus, dass sich die Höhe der Auszahlung für die meisten Unternehmen nicht ändern wird, weil es um Unternehmen geht, die von den Schließungen und den Coronamaßnahmen, von der Coronasituation allgemein besonders betroffen sind und die deshalb auch die entsprechenden Verluste, die man nachweisen muss, wenn man im Rahmen der November- und Dezemberhilfen oder der Überbrückungshilfe II eine Unterstützung über eine Million Euro hinaus erhält, nachweisen können, weil sie sie gehabt haben.“

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Alexander Huber

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