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Arbeitsrechtsklage gegen Johann Lafer abgewiesen

Ehemalige Haushälterin scheitert vor Gericht

BAD KREUZNACH. Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klage einer ehemaligen Haushälterin des Fernseh- und Sternekochs Johann Lafer abgewiesen. Damit bleib sowohl ihre Zahlungs- als auch ihre Kündigungsschutzklage erfolglos, erklärte die Richterin. Sie vertrat die Auffassung, dass die Klägerin keine finanziellen Ansprüche gegen den Koch mehr hat. Lafer hatte nach einem Gütertermin einen Teil des strittigen Lohns bezahlt. Auch das Arbeitsverhältnis sei schriftlich beendet worden. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Sozialbeiträge für die Beschäftigung der Frau ordnungsgemäß entrichtet wurden. 

Offen ist, ob es für den Fernsehkoch noch ein strafrechtliches Nachspiel in der Sache geben wird. Wie die Rhein-Zeitung und der SWR berichten, hatte die Haushälterin auch Strafanzeige wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Vorwürfe.

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