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Corona-Auflagen

Weitere Lockerungen in Südtirol

Südtirol, Corona

Kein CoronaPass für Restaurantbesuche und Übernachtungen mehr erforderlich

In Südtirol treten weitere Lockerungen in Kraft. Damit werden die Regeln innerhalb von Italien einheitlicher und einfacher zu überschauen. Die Provinz Südtirol gilt derzeit als „gelbe Zone“.

Für Übernachtungen und Restaurantbesuche ist ab dem 1. Juni kein CoronaPass mehr notwendig. Nach Freibädern und Schwimmzentren im Freien können jetzt auch Hallenbäder, Wellness- und Thermalanlagen öffnen, für den Zutritt braucht es ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis zur erfolgten Genesung oder Impfung. Sport und Aktivitäten sind im Freien bis 23 Uhr erlaubt. Für sportliche Aktivitäten braucht es keinen Schutz der Atemwege, es reicht ein Abstand von mindestens zwei Metern.

In 100 Gemeinden und 600 Betrieben Südtirols gibt es auch für Touristen die Möglichkeit, sich kostenlosen mittels Nasenflügeltests testen zu lassen.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen CoronaPass. Solange der Antigen- oder PCR-Test, der zur Einreise nach Italien notwendig ist, nicht älter ist als 48 Stunden, hat dessen Bescheinigung die gleiche Funktion wie der Südtiroler Nachweis.

Den PCR- oder Antigentest, den Urlauber für die Rückreise nach Deutschland benötigen, können die Südtirol-Gäste gegen Gebühr ebenfalls in einer der zahlreichen Teststellen erhalten.

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